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Einspeisevergütung nach EEG

Als Betreiber einer netzgekoppelten Anlage bekommen Sie für Ihren eingespeisten Solarstrom eine lukrative Einspeisevergütung von Ihrem Netzbetreiber. Die Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Je nach dem Jahr der Inbetriebnahme Ihrer Anlage erhalten Sie eine entsprechende Mindestvergütung, welche für 20 Jahre garantiert ist.

Die Einspeisevergütung des Inbetriebnahmejahres bleibt für 20 Jahre gleich: Für eine in 2007 in Betrieb genommene Anlage erhalten Sie z.B. eine gleichbleibende Vergütung bis 2028.

Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nicht nur nach dem Jahr der Inbetriebnahme, sondern auch nach dem Anlagentyp, und ist degressiv geregelt. Das heißt, die Vergütung sinkt pro Jahr um 5 %.

Vergütungssätze ab 2006 (in Cent/kWh)

Anlagentyp

2006

2007

2008

2009

Feldanlagen

40,60

37,96

35,49

31,94

an oder auf einem Gebäude

51,80

49,21

46,75

43,01

Fassadenanlagen (Bonus 5%)

56,80

54,21

51,75

43,01

über 30 kW

49,28

46,81

44,84

40,91

über 100 kW

48,74

46,30

43,99

39,58

Detailierte Angaben finden Sie unter diesem Link

www.solarfoerderung.de